Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
In Pankow gibt es seit Jahren eine breite Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG in denen sich das Jugendamt gemeinsam mit Akteuren der Jugendhilfe zu Fachthemen und -planungen verständigt.
Zielstellungen:
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit der Träger der
öffentlichen und freien Jugendhilfe
- Optimierung des Angebots für Kinder, Jugendliche und
Familien durch qualifizierte Kooperation
- Sicherung der Trägervielfalt und Pluralität
Aufgaben:
- Einhaltung, Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung und
Weiterentwicklung fachlicher Standards
- Abstimmung von Angeboten mit dem Ziel der Vernet-
zung von Einrichtungen, Diensten und Initiativen
- Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für
den KJHA, Institutionen und Gremien